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German Terms and Conditions


§ 1 Allgemeines

a) Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen werden für uns nur insoweit verbindlich, wie wir sie im Einzelfall schriftlich anerkennen.

b) Entgegenstehende, oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

c) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

a) Ausschließlich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind im jeweils erklärten Umfang bindend, im Internet veröffentlichte Preise, telefonische und Angebote per email sind nicht bindend. Der Vertrag kommt, wie dort beschrieben, mit der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zu Stande.

b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei lebenden Tieren sind Abweichungen in der Farbe und bis 10 % in der Größe vorbehalten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

a) Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder Nachnahme, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei Zahlung per Nachnahme wird dem Kunden die Nachnahmegebühr in Rechnung gestellt.

b) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Preise

Die Endkundenpreise beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Die Händlerpreise sind Nettopreise zuzüglich der zum Liefertermin jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

§ 5 Gefahrübergang / Versand / Versandkosten

a) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers. Sämtliche Transportkosten, Transportnebenkosten, Abgaben, Steuern, Zölle, Gebühren sowie die Kosten der Transportversicherungen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer nimmt Transport- und sonstige Verpackungen nicht zurück. Der Auftraggeber hat diese auf eigene Kosten zu entsorgen.

b) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Auftraggebers verzögert, so lagert der Auftragnehmer die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

a) Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben. Die von dem Auftragnehmer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Liefertermine stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nichtbelieferung zu vertreten.

b) Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

c) Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

a) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

b) Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten und -risiken trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

c) Pfändungen und anderweitigen Zugriff Dritter auf im Eigentumsvorbehalt des Auftraggebers befindliche Ware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Auftragnehmers in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

a) Der Auftraggeber hat beim Empfang der Ware offensichtliche Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Bei Lieferung durch Spedition oder Paketdienst sind offensichtliche Mängel dem Zulieferer sofort auf den Frachtpapieren zu vermerken. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich oder fehlt der Frachtvermerk, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Auftragnehmer noch nachgeprüft werden können.

b) Lebende Tiere sind generell als gebrauchte Sache anzusehen. Wir garantieren, dass nur äußerlich gesund erscheinende Tiere zum Verkauf kommen. Nach Erhalt geht das Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Beanstandete Tiere sind für eine eventuelle Besichtigung aufzubewahren. Der Auftragnehmer kann einen Bildbeleg für die Mängel oder die Rücksendung verlangen.

c) Die Nacherfüllung kann nach durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ist bei einem Kaufvertrag über Tiere Nachbesserung oder Lieferung neuer Ware nicht möglich, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

d) Soweit gesetzlich zulässig, sind alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Folgeschäden und entgangenem Gewinn und Schäden aus der Durchführung von Nachbesserungen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.

§ 9 Sonstiges

a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

c) Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bei Nichtkaufleuten ein anderer Gerichtstand gegeben ist.

 

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